Kettenrißprüfung

(Erforderlich nach den gesetzlichen Bestimmungen DIN 685-5 und der Unfallverhütungsvorschrift BGR 500 Kap.2.8, Pkt.3.15.2.2)

 

Umfang der besonderen Prüfung auf Rissfreiheit


  • Erfassung der zu prüfenden Anschlagkette
  • Sichtprüfung und Ausmessen der Kette
  • Demontagen von Bauteilen (falls erforderlich)
  • Magnetpulverrissprüfung mit Hochstromerzeuger
  • Aussonderung nicht einsatzfähiger Anschlagmittel
  • Instandsetzung, Montage und Dokumentation


Kettenrissprüfung in unserer Werkstatt
Frank Drescher beim Überprüfen einer Anschlagkette

Wir beraten Sie gern:
Norbert Rudolph
Hebezeuge & Service
Am Erlenwald 8
09128 Chemnitz
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