persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz



Kennzeichnung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz Jeder lösbare Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung zum Halten und Retten sowie gegen Absturz muss mit einem Verfahren, das keine schädlichen Auswirkungen auf die Materialien hat, deutlich, unauslöschlich und dauerhaft gekennzeichnet sein. Dies Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

- Produktbezeichnung & Herstellungsjahr
- Name, Zeichen oder anderes Kennzeichen des Herstellers oder des Lieferanten
- die vom Hersteller ausgegebene Serien- oder Herstellnummer

       EG- Konformitätszeichen (CE) siehe Tabelle und Identifikationsnummer der Prüfstelle

      CE Kategorie 1
      Für einfache persönliche Schutzausrüstung, z. Bsp. Schuhe, Handschuhe etc. Selbstkennzeichnung durch den Hersteller, keine Baumusterprüfungen

      CE 01 Kategorie 2
      Für andere persönliche Schutzausrüstung, z.B.: Helme; Baumusterprüfung, aber keine Stichprobenkontrolle der Serienfertigung

      CE 0082Kategorie 3
      Für komplexe persönliche Schutzausrüstung, z. B.: PSA, Atemschutz, Baumusterprüfung und Stichprobenkontrolle der Serienfertigung