Kennzeichnung
von Persönlicher
Schutzausrüstung gegen Absturz Jeder lösbare Bestandteil
der persönlichen Schutzausrüstung zum Halten und Retten sowie
gegen Absturz muss mit einem Verfahren, das keine schädlichen
Auswirkungen auf die Materialien hat, deutlich, unauslöschlich und
dauerhaft gekennzeichnet sein. Dies Kennzeichnung muss mindestens folgende
Angaben enthalten:
- Produktbezeichnung &
Herstellungsjahr
- Name, Zeichen oder anderes Kennzeichen des Herstellers oder des
Lieferanten
- die vom Hersteller ausgegebene Serien- oder Herstellnummer
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